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Deklaration

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Lebensmittelinspektor!


RichtPreise und
Kalkulationshilfe

Alpkäse ist ein Qualitätsprodukt von den Berner Alpen. Die  erschwerten Produktionsbedingungen, die lange Reifezeit, der Ursprungsschutz AOP und die nachhaltige  Bewirtschaftung der Berner Alpen rechtfertigen eine Fairpreis-Strategie.

CasAlp gibt jedes Jahr Richtpreise für dieses Qualitätsprodukt der Berner Alpen heraus. (LwG Art. 8a, Abs.1 und 2). Dabei handelt es sich um Richtpreise für den Handel.

Preisempfehlungen an Konsumenten (= Richtpreise für   Konsumenten­preise) dürfen demgegenüber gemäss  Bundesgesetz vom 29.4.1998 über die Landwirtschaft  (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1) Artikel 8a Absatz 4 und Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) nicht kommuniziert werden.

Aus diesem Grunde hat CasAlp zusammen mit der HAFL eine Kalkulationshilfe erarbeitet, die die Mitglieder von CasAlp direkt hier bestellen können. Dazu erhalten Sie auch den informativen Leitfaden. Diese Kooperation wird unterstützt durch die Fachstelle Qualitäts- und Absatzförderung des LANAT, Abteilung ASP.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:
CasAlp, Godi Knutti 079 548 24 69 oder Marisa Pfander, 079 682 22 09, marketing@casalp.ch




Kontrollblätter

Um weitere Kontrollblätter zu erhalten, melden Sie sich beim Sekretariat INFORAMA Hondrich +41 31 636 04 98


Alppersonal Arbeitsvertrag

Dieser Service wird im Login Bereich des Berner Bauernverbandes angeboten;